Ein Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern?
In Hamburg gibt es seit letzten Herbst ein Transparenzgesetz, und das finde ich richtig gut. Nicht nur der Gesetzestext an sich, sondern auch der Weg dahin ist ein erfolgreiches Beispiel dafür, wie aus einer Volksinitiative eine innovatives Gesetz zustande gekommen ist, das einstimmig vom Hamburger Landesparlament angenommen wurde.
Nachdem Mecklenburg-Vorpommern auch ein Informationsfreiheitsgesetz hat, wäre ein Transparenzgesetz der logisch nächste Schritt, um von einem Auskunftsrecht des Bürgers hin zu einer Auskunftspflicht der Behörden zu kommen.
Da das Transparenzgesetz in Hamburg in einem breiten Bündnis aus dem Mehr Demokratie e.V., Transparency International und dem CCC Hamburg, aber auch verschiedenen Parteien entstanden ist, wollte ich zunächst herausfinden, wie der Stand bei den demokratischen Parteien in Mecklenburg-Vorpommern1 ist.
Die Anfrage
Am 18. Januar 2013 habe ich an die Landtagsfraktionen der SPD, CDU, der Linken und der Grünen, sowie dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der FDP folgende Anfrage zu einem Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Mitglied des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern der Piratenpartei Deutschland und wende mich mit einer Frage an Ihren Landesverband bezüglich des kürzlich in der Hansestadt Hamburg beschlossenen Transparenzgesetzes (HmbTG).
Dieses Transparenzgesetz geht weit über das bisherige Informationsfreiheitsgesetz hinaus. Viele Daten und Dokumente sind nicht mehr nur auf Antrag zugänglich, sondern für Bürgerinnen und Bürger frei im Internet verfügbar. Zu den Informationen, die dort von Amtswegen veröffentlicht werden müssen, zählen Senatsbeschlüsse, Gutachten, öffentliche Pläne, Geodaten, Subventionsvergaben und Bau- bzw. Abrissgenehmigungen. Veröffentlichungspflichtig sind insbesondere auch alle Verträge über 100.000 Euro, die im weitesten Sinne die öffentliche Daseinsvorsorge betreffen. Wesentliche Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen inklusive der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen der Leitungsebene sind ebenfalls verpflichtend zu veröffentlichen. Personenbezogene Daten sowie juristisch klar definierte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben aber geschützt. In Zweifelsfällen entscheidet der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das Hamburger Transparenzgesetz wurde nach einer erfolgreichen Volksinitiative Ende 2011 im Juni 2012 von der Hamburger Bürgerschaft verabschiedet und trat im Oktober 2012 in Kraft.
Ich würde gerne wissen, wie Ihre Fraktion / Ihr Landesverband zu einem vergleichbaren Gesetzentwurf für das Land Mecklenburg-Vorpommern steht. Gibt es in Ihrer Partei bereits Bestrebungen, die das bestehende Informationsfreiheitsgesetz dahingehend zu erweitern bzw. durch ein entsprechendes Gesetz zu ergänzen? Könnten Sie sich vorstellen, ein solches Transparenzgesetz in einem überparteilichen Bündnis zu diskutieren?
Mit freundlichen Grüßen,
Niels Lohmann
Eine gleich lautende Anfrage verschickte ich am 6. Februar 2013 ebenfalls an die Fraktionen der Rostocker Bürgerschaft.
Die Antworten
Ich werde hier – sobald eingetroffen – die Antworten der einzelnen Parteien zusammenstellen.
SPD
Als erstes antwortete mir am 31. Januar 2013 Heinz Müller für die Landtagsfraktion der SPD.
Sehr geehrter Herr Dr. Lohmann,
für Ihr Schreiben vom 18. Januar 2013 betreffend die Schaffung eines Transparenzgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern danke ich Ihnen.
Die Transparenz von Verwaltungshandeln ist eine wichtige Voraussetzung für die Wahrnehmung demokratischer Mitwirkungsrechte. Der Informationszugang gegenüber öffentlichen Stellen ist dabei eine bedeutsame Flankierung demokratischer Entscheidungsprozesse. Vor diesem Hintergrund hat sich in unserem Land die Gewährung des freien Zugangs zu Informationen der Verwaltung auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) in der Praxis bewährt.
Das ursprünglich bis zum 30. Juni 2011 geltende IFG M-V wurde im Mai 2011 novelliert und ist seitdem unbefristet in Kraft. Bei der Novelle wurden wichtige Erkenntnisse aus der seinerzeit gesetzlich vorgesehenen Evaluation des IFG M-V berücksichtigt, welche im Jahr 2010 erfolgt ist. In diesem Zusammenhang wurde auch die Informationskostenverordnung überarbeitet, wobei auch Gebühren und Auslagen gesenkt worden sind.
Wir werden auch zukünftig die weitere Entwicklung im Hinblick auf etwaige notwendige Anpassungen der Regelungen des IFG M-V im Sinne praktikabler, Ressourcen schonender und rechtssicherer Lösungen beobachten. Diesbezüglich stehen wir in regelmäßigem Kontakt mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern. Dabei werden wir auch die in Hamburg mit dem dort geltenden Transparenzgesetz gesammelten Erfahrungen aufmerksam verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen,
Heinz Müller
Parlamentarischer Geschäftsführer
Offenbar ist die SPD mit dem Informationsfreiheitsgesetz so zufrieden, dass kein Handlungsbedarf besteht. Insbesondere der Hinweis auf „praktikablen, Ressourcen schonenden“ Lösungen klingt eher danach, als würde die Einführung eines Informationsregisters nur als Konstenfaktor, nicht aber als ein Instrument zur gepriesenen „Transparenz von Verwaltungshandeln“ gesehen wird.
Die Grünen
Auf meine Anfrage habe ich von den Grünen noch keine Antwort erhalten. Am 4. Februar 2013 haben die Grünen allerdings eine Webseite zum Transparenz für Mecklenburg-Vorpommern aufgesetzt. Dort heißt es:
Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat auf Grundlage des Hamburger Transparenzgesetzes und unter Einbeziehung des Berliner Gesetzesentwurfs einen Vorschlag erarbeitet, wie ein Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern aussehen könnte. Das soll aber nicht der Weisheit letzter Schluss sein! Ganz im Gegenteil bedarf es jetzt einer Phase der kritischen Prüfung und Verbesserung des Gesetzestextes. Wir laden daher Sie und Euch ein, auf dieser Internetseite mitzumachen, den Gesetzestext zu kommentieren, Ideen einzubringen und den Entwurf weiterzuentwickeln. Änderungsanträge und Kommentare können bis zum 30. April eingestellt werden. Auf einer Fachveranstaltung am 7. Mai in Rostock wollen wir mit Sachverständigen die hier gemachten Vorschläge beraten. Ziel ist es, im Mai ein Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern in den Landtag einzubringen.
Wenn man nun den kompletten Gesetzesentwurf mit dem in Hamburg beschlossenen Transparenzgesetz vergleicht, findet man minimale Unterschiede:
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§ 1 Absatz 2: Auch juristische Personen und Bürgerinitiativen können das Gesetz in Anspruch nehmen. Ob dies in Hamburg eine tatsächliche Einschränkung darstellt, ist jedoch unklar.
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§ 1 Absatz 3: Das „Informationsregister“ heißt nun „Informationsportal“. Obwohl dies nur die Änderung eines Namens ist, macht dies klarer, dass es sich um eine über das Internet abrufbare Datenbank handelt.
Nachtrag (11.02.2013): Beim Treffen mit den Netzpolitischen Bürgern Rostocks stellte Johannes Saalfeld klar, wie die Idee des „Informationsportals“ zu verstehen ist: Statt einer einzigen Datenbank (also einem „Informationsregisters“) sollen in den einzelnen Ministerien und Dienststellen weiter eigene Datenbanken gepflegt werden, auf die von einem Portal verlinkt werden. Hintergrund dabei ist eine angenommene Kostenersparnis, die die Akzeptanz des von den Grünen vorgeschlagenen Gesetzesentwurfes erhöhen soll.
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§ 3 Absatz 4: Der Anwendungsbereich wurde auf Hochschulen und Verträge, „an deren Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht“ (was auch immer das bedeutet) erweitert. Außerdem sind Erhebungen über Gesundheitseinwirkungen, Verbraucherinformationen, Vereinbarungen im Bereich der Jugendhilfe, Baumfälllisten, sowie Entscheidungen der obersten Landesgerichte und des Landesverfassungsgerichts und Drucksachen und Ausschussdrucksachen des Landtages. Eine Erweiterung des Anwendungsbereiches klingt zunächst begrüßenswert. Ob diese Informationen jedoch im Hamburger Entwurf ausgeschlossen oder in der Formulierung „Verträge der Daseinsvorsorge“ mit eingeschlossen sind, gilt es zu klären.
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§ 9 Absatz 9: Die Untergrenze für Verträge wurde von 100.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt. Dies ist eine Verschärfung des Hamburger Transparenzgesetzes. Außerdem sind Eingaben mit persönlichem Inhalt an den Petitionsausschuss von der Veröffentlichung ausgeschlossen.
Ansonsten sind ist der Gesetzesentwurf weitgehend wortgleich und wurde nur im Bezug auf den Namen des Bundeslandes und die referenzierten Landesgesetze angepasst. Das Interesse der Grünen am Transparenzgesetz ist begrüßenswert – allerdings wäre ein koordiniertes Vorgehen mit anderen Parteien, Vereinen und Verbänden sicherlich erfolgsversprechender.
Die LINKE
Am 11. Februar 2013 antwortete mir Andreas Reinke, der Geschäftsführer des Kreisverbandes Rostock der LINKEN, in einer E-Mail:
Ich habe von Steffen Bockhahn Deine Mail erhalten und kümmere mich darum. Im Bündnis wird unser Kreisverband selbstverständlich gern mitmachen.
Am 19. Februar 2013 antwortete zudem Eva-Maria Kröger, die Fraktionsvorsitzende der LINKEN in der Rostocker Bürgerschaft, per E-Mail:
Sehr geehrter Herr Dr. Lohmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem Rostocker Transparenzgesetz.
Das Anliegen eines solchen Gesetzes unterstützt DIE LINKE. in jedem Fall. Besonders wichtig wäre uns, dass öffentliche Verträge, die die Daseinvorsorge betreffen, öffentlich zugänglich sind.
Im Gegensatz zur Hamburger Bürgerschaft ist die Rostocker Bürgerschaft aber kein Parlament und hat damit auch keine Gesetzgebungskompetenz. Die Kompetenzen der Kommunen sind in der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern geregelt.
Der Beschluss eines Kompetenzgesetzes fällt somit in die Zuständigkeit des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Nach meinen Informationen gibt es dort auch ganz aktuell eine Gesetzesinitiative zu einem Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern.
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Kröger
Fraktionsvorsitzende
FÜR Rostock
Am 11. Februar 2013 rief mich Hannes Werner, ein Mitarbeiter der Fraktion in der Rostocker Bürgerschaft des Wählerbündnisses FÜR Rostock, wegen meiner Anfrage an. Die Fraktion ist grundsätzlich an einem Transparenzgesetz interessiert, kann allerdings nicht über die Stadtgrenzen hinaus agieren. Eine breitere Veröffentlichung von Informationen, beispielsweise im Rahmen von OpenData.HRO wird allerdings explizit befürwortet. Man bleibt in Kontakt.
Rostocker Bund
Am 12. Februar 2013 antwortete mir Sybille Bachmann, die Fraktionsvorsitzende des Rostocker Bunds in der Bürgerschaft Rostock, per E-Mail:
Sehr geehrter Herr Lohmann,
mit dem Hamburger Transparenzgesetz laufen Sie bei unserer Fraktion Türen ein, die seit vielen, vielen Jahren offen sind.
Es war der Rostocker Bund, der es geschafft hat, dass alle öffentlichen Beschlussvorlagen der Verwaltung, Anträge der Fraktionen, Anfragen der Bürgerschaftsmitglieder etc. in das sog. KSD oder auch Bürgerinformationssystem eingestellt werden. Dort finden Sie dann auch die Beteiligungsberichte, d.h. die Jahresberichte aller kommunalen Unternehmen, Bebauungspläne und Vieles, was Sie aus Hamburg aufzählen. Heute nutzen viele Bürger und Unternehmen diesen Service, aber man hat längst vergessen, wie mühselig es war, dies zu erreichen.
Es war unsere Fraktion, die 2011 eine Plattform Open Data Rostock beantragte, die nun Ende Februar 2013 in Betrieb geht.
Ebenso war es unsere Fraktion, die durchgesetzt hat, dass Medien die gesamte Bürgerschaftssitzung bis auf den nicht öffentlichen Teil aufnehmen dürfen. Inzwischen stehen diese sogar dauerhaft im Internetradio Warnow zur Verfügung und man kann sitzungs- und themenweise nach“hören“.
Erreicht wurde ebenfalls auf unseren Antrag hin der Corporate Government Kodex für die kommunalen Unternehmen und Aufsichtsräte. Abgelehnt wurde hingegen durch die Bürgerschaft ein sog. Ehrenkodex für die Mitglieder der Bürgerschaft, da setzen wir aber auch nochmals an.
Und jüngst haben wir eine Stelle für den sog. Bürgerhaushalt beantragt und die Bürgerschaft hat es beschlossen, damit das Projekt endlich ins Laufen kommt.
Für dieses Frühjahr möchte ich persönlich das Hamburger Transparenzgesetz mit Blick auf die Rostocker Verhältnisse hin durchforsten, konkret was hier noch fehlt und was man machen kann, denn eine Bürgerschaft ist kein Gesetzgeber, das wäre der Landtag. Ergebnis könnte ein Fraktionsantrag für die kommunale Ebene sein, unabhängig vom Gesetzgeber Landtag, denn das kann lange dauern oder einfach nur wahlkampfpolitisch motiviert sein, was der Sache schadet, weil der Landtag es dann ablehnt.
Zunächst gilt es aber erst einmal einen Vergleich anzustellen, was laut Hamburger Gesetz frei zugänglich sein soll und was wir in Rostock davon bereits haben, das dürfte eine Menge sein. Wenn ein Antrag für Rostock erarbeitet ist, dann wird er selbstverständlich den anderen Fraktionen zur Mitzeichnung gegeben, sofern sie dafür Interesse haben.
Die aktuelle Landtagsdebatte ist von unseren Initiativen unabhängig, die Grünen debatieren ja bereits und jeder kann sich daran beteiligen. Es ist aber deutlich zwischen Landes- und Kommunalebene zu unterscheiden, vor allem darf ein Landesgesetz nicht bereits vorhandene Fortschritte auf kommunaler Ebene behindern, unter dem Motto: Wenn nicht mehr im Landesgesetz steht, dann müssen wir das in Rostock künftig auch nicht mehr tun.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende
Dies klingt sehr vielversprechend. Auf kommunaler Ebene ist ein Transparenzgesetz per se zwar nicht möglich, allerdings könnten mehr Dokumente als bisher veröffentlicht werden. Der Start von OpenData.HRO könnte dabei eine wichtige Rolle spielen.
CDU
Nach fast zwei Monaten erreicht mich am 13. März 2013 noch eine Antwort von Wolf-Dieter Ringguth, dem parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
Sehr geehrter Herr Dr. Lohmann,
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 18. Januar 2013, das ich mit Interesse gelesen habe.
Zu Ihrer Frage, ob es von Seiten der CDU-Landtagsfraktion Bestrebungen gibt, ein über das bestehende Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinausgehendes Transparenzgesetz ins Leben zu rufen, teile ich Ihnen mit, dass derzeit in dieser Hinsicht keine Absichten bestehen. Denn die kommunale Ebene ist aufgrund der Umsetzung der Ämter- und Kreisgebietsreform sowie der Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf die doppische Haushaltsführung ganz erheblich beansprucht und daher kontraindiziert. Dennoch nehme ich Ihr Schreiben dahingehend zum Anlass, dass sich die CDU-Landtagsfraktion zusammen mit dem Koalitionspartner mit dem von Ihnen aufgeworfenen Thema grundsätzlich beschäftigen wird.
Ich wünsche Ihnen Osterfest und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Wolf-Dieter Ringguth
Parlamentarischer Geschäftsführer
Man sieht kein Bedarf für ein neues Gesetz. Neu ist allerdings die Begründung: Die Kommunen sind wegen der Kreisgebietsreform und der Doppik-Einführung derzeit so sehr beansprucht, dass die Umsetzung eines Transparenzgesetzes nicht möglich sei.
Geradezu paradox ist der Hinweis darauf, dass man sich „grundsätzlich“ mit dem Koalitionspartner mit dem Thema beschaffen möchte – schließlich teilte die SPD ebenfalls mit, dass sie keine Notwendigkeit in einem Transparenzgesetz sieht.
Zusammenfassung
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18.01.2013: Anfrage an alle demokratischen Fraktionen (SPD, CDU, die Linke und die Grünen) im Landtag Mecklenburg-Vorpommern und den Landesverband der FDP
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31.01.2013: Antwort der Landtagsfraktion der SPD
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04.02.2013: Vorstellung des Gesetzesentwurfes der Landtagsfraktion der Grünen
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06.02.2013: Anfrage an Fraktionen der Bürgerschaft Rostock (die Linke, SPD, CDU, die Grünen, Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09, FÜR Rostock)
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11.02.2013: Antwort des Kreisverbandes Rostock der LINKEN
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11.02.2013: Antwort des Wählerbündnisses FÜR Rostock in der Bürgerschaft Rostock
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12.02.2013: Antwort des Rostocker Bunds in der Bürgerschaft Rostock
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19.02.2013: Antwort der Bürgerschaftsfraktion der LINKEN
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13.03.2012: Antwort der Landtagsfraktion der CDU
Keine Antwort erhielt ich bis heute von:
- der Landtagsfraktion der Grünen
- dem Landesverband der FPD
- der Fraktion der SPD in der Rostocker Bürgerschaft
- der Fraktion der CDU in der Rostocker Bürgerschaft
Fazit
Nach gut einem Monat kann ich nun ein Fazit ziehen.
Es scheint so, als wäre auf Landesebene nur bei den Grünen ein Interesse an einem Transparenzgesetz vorhanden. Allerdings wurde der ins Netz gestellte Gesetzesentwurf im Alleingang vorangebracht. Entsprechend fällt die Mitarbeit am Antrag bisher sehr gering aus: Es gibt bisher2 nur einen einzigen redaktionellen Änderungsvorschlag. Bei den jetzigen Mehrheitsverhältnissen hat der Gesetzesentwurf keinerlei Chance auf Annahme im Landtag. Hier wäre eine Arbeit in einem breiten, überparteilichen Bündnis (wie in meiner von den Grünen nicht beantworteten Anfrage formuliert) sicher zielführender gewesen – vor allem, wenn man sich die Erfolgsgeschichte aus Hamburg ansieht.
Bei der SPD zeigt man sich mit dem Informationsfreiheitsgesetz zufrieden und sieht nach dessen Novellierung derzeit keinen Handlungsbedarf. Zwar gibt man an, das Hamburger Transparenzgesetz zu beobachten, allerdings scheinen „Ressourcen schonende“ Regelungen (sprich: der Status Quo) bevorzugt zu werden.
Die CDU sieht das ähnlich und teilt kurz mit, dass bei ihnen keine Absicht besteht, ein Transparenzgesetz ins Leben zu rufen.
Die FDP spricht hier eine noch deutlichere Sprache: Sie lässt meine Anfrage unbeantwortet.
Die LINKE äußerte sich nicht auf Landesebene, zeigte jedoch im Bezug auf die Rostocker Bürgerschaft Interesse an einer Veröffentlichung von Verträgen zur Daseinsvorsorge. Allerdings sieht man zu einer gesetzlichen Verpflichtung hierzu keine Kompetenzen und verweist auf den Landtag. Ähnlich geartet ist die Aussage von FÜR Rostock, incl. großem Interesse an der OpenData-Platform der Hansestadt Rostock.
Die Antwort des Rostocker Bunds hingegen zeigt, wie auch auf kommunaler Ebene die Forderungen des Transparenzgesetzes angegangen werden können. Ich bin sehr an der zugesagten Zusammenstellung interessiert, die gegenüberstellt, was das Hamburger Transparenzgesetz fordert und was davon auf kommunaler Ebene als Fraktionsantrag umgesetzt werden kann.
Hier ist nun auch der Kreisverband Rostock der Piraten gefragt, die bestehenden Angebote der Stadt im Bereich OpenData oder Bürgerbeteiligung zu betrachten und sich nach Krärten und vor allen Dingen konstruktiv einzubringen. Hier sehe ich viel Potenzial bei unseren Mitgliedern, die bestehenden Daten zu bewerten, aufzubereiten und Mehrwerte herauszuarbeiten.
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Dies ist die längliche Bezeichnung für „alle Parteien außer den Nazis“. Mit der NPD spricht man nicht. ↩
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Stand: 18. März 2013. ↩