SMVcon
Wir haben eine Mission
Die SMVcon ging an diesem Wochenende mit folgendem Mission Statement auseinander:
Mission Statement
Die Teilnehmenden der SMVCon sind mehrheitlich der Auffassung:
Der Bedarf für ein verbindliches Entscheidungsinstrument außerhalb und neben Bundesparteitagen wird festgestellt. Der Bundesparteitag soll daher neben den physischen Mitgliederversammlungen online als Ständige Mitgliederversammlung (SMV) tagen, an der alle Mitglieder das Recht zur Teilnahme haben.
Die SMV soll nach den Prinzipien der Liquid Democracy tagen, die in der Geschäftsordnung der SMV niedergeschrieben werden. Die Ständige Mitgliederversammlung soll verbindliche Stellungnahmen, Positionspapiere und über das Parteiprogramm beschließen können. Darüber hinaus soll sie Empfehlungen an die Gremien und Mitglieder von Parlamentsfraktionen der Partei geben können.
Dabei wird die erste Ausgestaltung der Geschäftsordnung und der Prinzipien von Liquid Democracy vom Bundesparteitag getroffen und danach von der SMV selbst verwaltet.
Außerdem fand folgender Satzungsänderungsentwurf, der eine SMV für Positionspapiere festlegt, mehrheitliche Zustimmung:
§ 9b Der Bundesparteitag
(10) Der Bundesparteitag tagt daneben online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung. Jeder Pirat hat das Recht, an der Ständigen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der Ständigen Mitgliederversammlung richtet sich nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Bundessatzung.
(11) Die Ständige Mitgliederversammlung kann verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen. Entscheidungen über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind ausgeschlossen, insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur Empfehlungen abgeben.
(12) Der Bundesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung, in der auch die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist. Nach der Konstituierung entscheidet die Ständige Mitgliederversammlung über ihre Geschäftsordnung selbst.
Was mich dabei besonders freut ist, dass dieser Entwurf fast wortgleich mit der Satzung aus Mecklenburg-Vorpommern übereinstimmt. Diese hatte ich am Samstag zusammen mit der Umsetzungsgeschichte in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.
Weitere Ergebnisse, Protokolle, Fotos und Videos werden in den nächsten Tagen auf der SMVcon-Seite verlinkt werden. Ich werde außerdem diesen Blogpost aktuell halten. Danke an alle Teilnehmer und ihre konstruktiven Diskussionen!
Das Bild wurde von Olaf Nensel unter CC-BY-SA aufgenommen.