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SMV-Wochen im LiquidFeedback
Ein visueller Vergleich von 8 Initiativen

Im LiquidFeedback stehen bis zum 31. März 2013 acht Initiativen zur Abstimmung, die sich mit der Einführung einer Ständigen Mitgliederversammlung (SMV) beschäftigen. Da die Anträge im Prinzip ähnliche Ziele (die Einführung einer SMV) verfolgen, sind es gerade Details (Entscheidungskompetenz, Akkreditierung, Modus der Abstimmungen) in denen sich die Anträge unterscheiden.

Auf der SMVcon habe ich in einem kurzen Vortrag die Ständige Mitgliederversammlung des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Um da schnell auf den Punkt zu kommen, wie unsere genaue Umsetzung aussieht, habe ich versucht, die einzelnen Entscheidungen mit Icons zu visualisieren. Dabei habe ich mich an den Symbolen von Creative Commons orientiert, die sehr schnell einen Überblick über die verwendete Lizenz geben.

die SMV

Ich hab diese Idee mal weitergesponnen, und so sind mittlerweile 57 Icons zusammengekommen, die ich auf Github zum Download anbiete. Mit diesen Icons habe ich die SMV-Anträge nun klassifiziert und hoffe, dass es damit leichter fällt, die Unterschiede zwischen den Anträgen zu verstehen.

Die Initiativen

Die acht Initiativen lassen sich nach den Initiatoren bzw. Abhängigkeiten durch Module in vier Gruppen unterteilen:

  1. Die SMV, reloaded: i5727
  2. Die Berliner Anträge
    • i5774
    • i5862 (i5774 + Programm und Satzung nach 2 Abstimmungen)
    • i5863 (i5774 + Programm und Satzung nach 1 Abstimmung)
  3. Die SMVcon-Anträge:
    • i6190
    • i6194 (i6190 + keine geheimen Abstimmungen)
    • i6198 (i6190 + Parteiprogramm)
  4. Der Ständige Mitgliederentscheid: i5921

Ich werde zunächst die beantragten Satzungsänderungen und Geschäftsordnungen der jeweiligen Initiativen beschreiben und anschließend einen Überblick über alle Initiativen geben.

Die SMV, reloaded

Dieser Antrag hat Anfang Februar die Diskussion um eine SMV auf Bundesebene erneut entfacht, sodass es im Thema insgesamt 30 Initiativen gibt, von denen letztlich die hier beschriebenen acht das Quorum zur Abstimmung erreichten.

i5727

Dieser Antrag (i5727) sieht eine SMV mit zwei Kammern vor, die Positionspapiere und Programmänderungen beschließen können.

Regelung durch Satzung
Die SMV ist ein eigenes Organ neben dem Bundesparteitag.
Die SMV besteht aus zwei Kammern.
Die erste Kammer (Arbeitskammer) funktioniert nach den Prinzipien der Liquid Democracy.
In der ersten Kammer (Arbeitskammer) finden ausschließlich namentliche Abstimmungen statt.
Die zweite Kammer (Beschlusskammer) arbeitet direktdemokratisch.
In der zweiten Kammer (Beschlusskammer) finden keine namentlichen Abstimmungen statt.
Die SMV kann Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen.
Änderungen an zukünftigen politischen Programmen können verbindlich beschlossen werden.
Die SMV kann keine Satzungsänderungen beschließen und keine Beschlüsse im Sinne des § 9 Abs. 3 Parteiengesetz fassen.
Der BPT beschließt die erste Geschäftsordnung. Anschließend beschließt die SMV ihre GO selbst.

Der Antrag enthält außerdem eine erste Geschäftsordnung, die weitere Details festhält:

Regelung durch Geschäftsordnung
Die SMV tagt auf jeder Gliederungsebene in zwei unabhängigen Kammern.
Die Akkreditierung zur SMV kann durch persönliches Erscheinen erfolgen.
Die Akkreditierung zur SMV ist nach Zahlung einer Unkostenpauschale über den Postweg (PostIdent) möglich.
Alle für die SMV akkreditierten Mitglieder müssen die Möglichkeit haben, selbständig die Identitäten der anderen akkreditierten Mitglieder zu überprüfen.
Die Mitglieder der Arbeitskammer können nach außen unter einem frei wählbaren Pseudonym auftreten.
Die Arbeitskammer kann ihre Tätigkeit auf jeder Gliederungsebene in verschiedene Themenbereiche aufteilen.
Jedes stimmberechtigte Versammlungsmitglied kann ein anderes stimmberechtigtes Mitglied bis auf Widerruf als Vertretung benennen.
Die Abstimmungen der Beschlusskammer sind direktdemokratisch. Stimmdelegationen sind nicht möglich.
Die Abstimmungen der Arbeitskammer finden in regelmäßigen Abständen en bloc statt.
Mindestens X^0.75 Versammlungsmitglieder müssen in der Beschlusskammer akkreditiert sein. Die Zahl X ist dabei die Anzahl der stimmberechtigten Parteimitglieder dieser Gliederung, zu Beginn der Abstimmung.
Die Beschlusskammer stimmt nach der Zustimmungswahl ab.

Die Berliner Anträge

Diese Anträge spiegeln die Debatte im Landesverband Berlin wieder. Es gibt einen „Leitantrag“, den ich im Detail beschreibe. Dazu gibt es zwei konkurrierende Anträge, die gegenüber dem Leitantrag weitere Details klären.

i5774: Der Leitantrag

Dieser „Leitantrag“ definiert neben einer Satzungsänderung auch eine initiale Geschäftsordnung einer SMV. Er ist Grundlage für die beiden – sich gegenseitig ausschließenden – Module i5862 und i5863.

Regelung durch Satzung
Die SMV ist eine besondere Tagungsform des BPT und kein eigenes Organ.
Die SMV tagt online.
Die SMV tagt nach den Prinzipien von Liquid Democracy
Die transitive Delegationen des Stimmgewichts ist erlaubt.
Es finden ausschließlich namentliche Abstimmungen statt.
Die SMV kann sich entsprechend der politischen Bereiche strukturieren.
Bei Abstimmungen wird die Schulze-Methode verwendet.
Die SMV kann politische Stellungnahmen und organisatorische Entschließungen und Beschlussempfehlung für Amts- und Mandatsträger oder Organe beschließen.
Entscheidungen über Parteiprogramme sind ausgeschlossen.
Entscheidungen über Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, Auflösung und Verschmelzung mit anderen Parteien sind ausgeschlossen.
Personenwahlen sind ausgeschlossen.
Der BPT beschließt die erste Geschäftsordnung. Anschließend beschließt die SMV ihre GO selbst.

Neben dieser Satzungsänderung ist auch eine Geschäftsordnung vorgesehen.

Regelung durch Geschäftsordnung
Die SMV tagt auf jeder Gliederungsebene.
Die Akkreditierung zur SMV kann durch persönliches Erscheinen erfolgen.
Die Akkreditierung zur SMV erfolgt jeweils für das laufende und das folgende Kalenderjahr.
Alle für die SMV akkreditierten Mitglieder müssen die Möglichkeit haben, selbständig die Identitäten der anderen akkreditierten Mitglieder zu überprüfen.
Geheime Abstimmungen finden nicht statt.
Die SMV tagt ständig.
Mindestens X^0.75 Versammlungsmitglieder müssen akkreditiert sein. Die Zahl X ist dabei die Anzahl der stimmberechtigten Parteimitglieder dieser Gliederung, zu Beginn der Abstimmung.
Das Stimmgewicht eines SMV-Mitgliedes wird automatisch inaktiviert, wenn dieses sich über einen Zeitraum von 180 Tagen nicht am System angemeldet hat.
Jedem SMV-Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren.

Zu diesem Antrag gibt es die zwei folgenden Module, die auch Abstimmungen über Satzung und Programm erlauben.

i5862: Satzung und Programm mit zweistufiger Abstimmung

Dieser Antrag übernimmt alle Aspekte des Leitantrages i5774, erlaubt aber Abstimmungen über Änderungen im Programm und der Satzung. Dafür ist eine zweistufige Abstimmung ausreichend.

Regelung durch Satzung
Die SMV kann Änderungen oder Ergänzungen der Wahl- und Grundsatzprogramme beschließen (zweifache Abstimmung)
Die SMV kann Satzungsänderungen beschließen. Die SMV kann nicht über die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien entscheiden. (zweifache Abstimmung)

Hinweis: Dieser Antrag konkurriert mit i5774 (keine Änderung von Satzung und Programm erlaubt) und i5863 (einfache Abstimmung über Satzungs- und Programmänderung notwendig).

i5863: Satzung und Programm mit einfacher Abstimmung

Dieser Antrag übernimmt alle Aspekte des Leitantrages i5774, erlaubt aber Abstimmungen über Änderungen im Programm und der Satzung. Dafür ist eine einfache Abstimmung ausreichend.

Regelung durch Satzung
Die SMV kann Änderungen oder Ergänzungen der Wahl- und Grundsatzprogramme beschließen.
Die SMV kann Satzungsänderungen beschließen. Die SMV kann nicht über die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien entscheiden.

Hinweis: Dieser Antrag konkurriert mit i5774 (keine Änderung von Satzung und Programm erlaubt) und i5862 (doppelte Abstimmung über Satzungs- und Programmänderung notwendig).

Die SMVcon-Anträge

Diese Anträge sind im Nachgang zur SMVcon gestellt worden. Auf der SMVcon wurde ein Mission Statement verabschiedet, das die Grundlage für einen Satzungsänderungsantrag bildet. Dieser ist als Initiative i6190 die Grundlage für die weiteren Initiativen i6194 und i6198. Sie alle haben gemein, dass sie zunächst nur eine SMV in der Satzung verankern, die genaue Ausgestaltung aber über die – später auf einem BPT zu beschließende – Geschäftsordnung regeln. Ein solches zweistufiges Verfahren, dass zunächst das Ob und dann das Wie klärt, wurde auf der SMVcon begrüßt.

i6190: Der Antrag der SMVcon

Dieser Antrag entspricht dem Konsens auf der SMVcon und ist sehr stark an die Satzung des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern angelehnt. Dort wurde im Sommer 2012 bereits durch eine ähnliche Satzungsänderung eine SMV für Positionspapiere und offizielle Stellungnahmen eingeführt. Die genaue Ausgestaltung mit einer Geschäftsordnung folgte dann im Herbst 2012.

Der Antrag besteht nur aus einer Satzungsänderung:

Regelung durch Satzung
Die SMV ist eine besondere Tagungsform des BPT und kein eigenes Organ.
Die SMV tagt online.
Die SMV tagt nach den Prinzipien von Liquid Democracy
Die SMV kann verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen.
Entscheidungen über Parteiprogramme sind ausgeschlossen.
Entscheidungen über Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, Auflösung und Verschmelzung mit anderen Parteien sind ausgeschlossen.
Personenwahlen sind ausgeschlossen.
Der BPT beschließt die erste Geschäftsordnung. Anschließend beschließt die SMV ihre GO selbst.

Hinweise: Die Geschäftsordnung selbst ist im Antrag nicht festgelegt. Die beiden folgenden Modulanträge regeln weitere Aspekte (keine geheimen Abstimmungen, Abstimmungen über Programmänderungen). Diese Module sind unabhängig voneinander.

i6194: Modul: keine geheime Abstimmungen

In diesem Modul wird in der Satzung festgelegt, dass keine geheimen Abstimmungen vorgesehen sind.

Regelung durch Satzung
Geheime Abstimmungen finden nicht statt.

Hinweise: Alle weiteren Regelungen entsprechen denen des vorherigen Antrages. Dieser Antrag kann mit dem folgenden Modul kombiniert werden.

i6198: Modul: Programmänderungen erlauben

In diesem Modul werden auch Abstimmungen über das Parteiprogramm ermöglicht.

Regelung durch Satzung
Die SMV kann Änderungen an den Parteiprogrammen beschließen.

Hinweise: Alle weiteren Regelungen entsprechen denen des SMVcon-Antrages. Dieser Antrag kann mit dem vorherigen Modul kombiniert werden.

Ständiger Mitgliederentscheid

i5921

Der Ständige Mitgliederentscheid (SME) sieht – ähnlich wie i5727 eine Zwei-Kammer-Lösung vor.

Regelung durch Satzung
Entscheidungen „stehen Entscheidungen des Bundesparteitages gleich“ – der SME ist aber keine Tagungsform des BPT.
Der SME besteht aus zwei Kammern.
Es werden „politische Beschlusslage der Piratenpartei Deutschland“ getroffen.
Der SME kann keine Beschlüsse im Sinne des § 9 Abs. 3 Parteiengesetz fassen. Dies schließt Programmänderungen aus.
Der SME kann keine Beschlüsse im Sinne des § 9 Abs. 3 Parteiengesetz fassen. Dies schließt Satzungsänderungen aus.
Die Geschäftsordnung der beiden Kammern wird vom Bundesparteitag beschlossen.

Neben dieser Satzungsänderung ist auch eine Kammer-Geschäftsordnung vorgesehen.

Regelung durch Geschäftsordnung
Eine Zuordnung zum tatsächlichen bürgerlichen Namen findet nicht statt.
Wenn mehrere konkurrierende Anträge in einer gemeinsamen Abstimmung die absolute Mehrheit erreichen, gilt nur der Antrag mit dem höchsten Stimmgewicht als positiv abgestimmt.
In der 1. Kammer können geheime Abstimmungen prinzipbedingt nicht stattfinden.
Abstimmungen finden zu bestimmten Zeiträumen statt.

Es gibt in der Geschäftsordnung weiterhin noch mehrere Module:

Regelung durch Geschäftsordnung
Erweiterung §3.1 (Alternative 1): Aktionen können durch Delegation an andere Teilnehmer übertragen werden. Delegationen müssen alle 90 Tage bestätigt werden.
Erweiterung §3.1 (Alternative 2): Aktionen können durch Delegation an andere Teilnehmer übertragen werden. Delegationen verfallen nach 90 Tagen Inaktivität.
Erweiterung §3.2 (Alternative 1): Empfangene Delegationen dürfen vom Empfänger auf andere Teilnehmer übertragen werden.
Erweiterung §3.2 (Alternative 2): Empfangene Delegationen können nicht vom Empfänger auf andere Teilnehmer übertragen werden.

Zusammenfassung

Nun möchte ich die einzelnen Anträge in verschiedenen Kategorien gegenüberstellen. So lassen sich Gemeinsamkeiten und Unterschiede hoffentlich schneller erfassen.

Zunächst betrachte ich die Organisation der SMV, d.h. die Art und Weise, nach welchen Prinzipien wo und wann getagt wird:

Initiative Organisation
i5727
i5774, i5862, i5863
i6190
i5921

Mit der SMV sollen verbindliche Beschlüsse gefasst werden. Was in welchem Modell erlaubt ist, ist hier zu sehen:

Initiative Entscheidungskompetenz
i5727
i5774
i5862, i5863
i6190
i6190+i6198
i5921

Die verschiedenen Anträge gestalten die Akkreditierung von Mitgliedern zu SMV unterschiedlich:

Initiative Akkreditierung
i5727
i5774, i5862, i5863
i6190 keine Regelungen
i5921

Zuletzt gibt es teilweise große Unterschiede zur Art und Weise, wie über Anträge abgestimmt wird:

Initiative Abstimmung
i5727
i5774, i5862, i5863
i6190 keine Regelungen
i6190+i6194
i5921
i5921 (Modul)
i5921 (Modul)
i5921 (Modul)

Schlussbemerkungen

 21.03.2013  Niels Lohmann  CC BY-NC-SA  Flattr me