nlohmann

LiquidFeedback Wochenschau
Kalenderwoche 50

Was war?

Am letzten Donnerstag endete die Abstimmung für die Initiative zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Vorstand. Diese wurde mit 28 Zustimmungen (90 %), 2 Enthaltungen und 3 Gegenstimmen (10 %) angenommen. 23 Piraten haben selbst abgestimmt, 5 weitere über Delegationen. Diese hatten kein Einfluss auf das Ergebnis der Abstimmung. 5 Piraten haben die Möglichkeit genutzt, ihre Stimmabgabe zu kommentieren. Hier hoffe ich auf größere Beteiligung — insbesondere bei den Delegationsempfängern.

Inhaltlich gab es Irritationen über die Rollen von LiquidFeedback im Bezug auf die Geschäftsordnung des Vorstandes. LiquidFeedback kann nur Meinungsbilder einholen. Mit dem Beginn der Ständigen Mitgliederversammlung zusätzlich auch Positionspapiere und Stellungnahmen verabschieden. Anderen Organen kann weder LiquidFeedback zum jetzigen Zeitpunkt noch die Ständige Mitgliederversammlung Vorgaben machen. Allerdings haben wir in der Vergangenheit auch Satzungsänderungen oder Wahlprogrammanträge im LiquidFeedback abgestimmt. Dies sollte nicht die Landesmitgliederversammlung bevormunden, sondern lediglich ein Meinungsbild einholen und durch konstruktive Kritik die Antragstexte verbessern. Beim Bundesparteitag in Bochum haben wir gesehen, dass Anträge mit vorherigem Meinungsbild auf LiquidFeedback eine weit höhere Chance auf Annahme haben.

Genau so verhält es sich mit der abgestimmten Initiative. Diese mischt sich weder in die Geschäftsordnung des Vorstandes ein, noch drückt sie Misstrauen aus. Sie zeigt lediglich, dass 90 % der teilnehmenden Mitglieder dem Antragstext zustimmen können. Die Geschäftsordnung des Vorstandes erlaubt weiterhin jedem Mitglied, einen Antrag an den Vorstand zu stellen — auch einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung. Dies ist in der Vergangenheit bereits passiert und ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern ein legitimes Mittel, die Arbeitsabläufe und die Transparenz zu verbessern.

Mit der Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung wird dies durch § 9b Absatz 9 Satz 2 der Satzung präzisiert:

Entscheidungen über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind ausgeschlossen, insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur Empfehlungen abgeben.

Was wird?

Es gibt eine neue Initiative im Bereich Wirtschaft und Soziales zu den Grundsätzen der Wirtschaftspolitik. Dieser Wahlprogrammantrag definiert ausführliche wirtschaftspolitische Grundsätze (Abkehr von reaktiver Wirtschaftspolitik, Transparenz, gesellschaftliche Teilhabe) für Mecklenburg-Vorpommern und kann in den nächsten 14 Tagen diskutiert werden.

Bis nächste Woche!

Niels

 10.12.2012  Niels Lohmann  CC BY-NC-SA  Flattr me